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Neuregelungen im Bundesvergabegesetz – Einführung einer Direktvergabe nach Markterkundung
Ministerialentwurf vom 01.08.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Bundesvergabegesetz: Er führt ein neues, transparenteres Verfahren – die Direktvergabe nach vorheriger öffentlicher Markterkundung – für Aufträge bis 100 000 € ein, reduziert Dokumentations- und Mitteilungspflichten im Unterschwellenbereich und passt zahlreiche Terminologien an die EU‑Rechtslage an.
Bundeskanzleramt8/2/2011XXIV
öffentlicher Dienst
öffentliche Verwaltung

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Bundesvergabegesetz: Er führt ein neues, transparenteres Verfahren – die Direktvergabe nach vorheriger öffentlicher Markterkundung – für Aufträge bis 100 000 € ein, reduziert Dokumentations- und Mitteilungspflichten im Unterschwellenbereich und passt zahlreiche Terminologien an die EU‑Rechtslage an.

Schwerpunkte

  • Ein neues Verfahren – die Direktvergabe nach vorheriger öffentlicher Markterkundung – wird eingeführt. Es ist für Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von 100 000 € zulässig, erfordert eine kurze öffentliche Markterkundung und die Veröffentlichung einer strukturierten Bekanntmachung.
  • Die Direktvergabe (klassisch) bleibt für Aufträge bis zu einem geschätzten Wert von 40 000 € zulässig; bei Unions‑finanzierten Projekten kann sie bis zu 100 000 € verwendet werden, wenn ein transnationales Lenkungsgremium die Projektwahl trifft.
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Ostermayer Josef, Dr.

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