Novelle zur Flexibilisierung und Qualitätssteigerung von Krankenanstalten
Ministerialentwurf vom 13.09.2011Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Krankenanstalten‑ und Kuranstaltengesetz, indem er flexible Basis‑Krankenanstalten, reduzierte Organisationsformen (Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Kliniken) und verpflichtende Qualitätsberichte einführt, um die Versorgung patientenorientierter und effizienter zu gestalten.Bundesministerium für Gesundheit9/14/2011XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Krankenanstalten‑ und Kuranstaltengesetz, indem er flexible Basis‑Krankenanstalten, reduzierte Organisationsformen (Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Kliniken) und verpflichtende Qualitätsberichte einführt, um die Versorgung patientenorientierter und effizienter zu gestalten.Schwerpunkte
- Einführung von Standardkrankenanstalten der Basisversorgung, die in Einzugsgebieten mit weniger als 50 000 Einwohnern liegen oder schnell erreichbar sind und mindestens eine Abteilung für Innere Medizin, eine Basis‑Chirurgie‑Einheit und eine permanente Erstversorgung bieten.
- Einrichtung reduzierter Organisationsformen (Departments, Fachschwerpunkte, dislozierte Wochen‑ und Tageskliniken) zur flexiblen Bedarfsdeckung; ihre Nutzung ist nur in begründeten Ausnahmefällen zulässig, wenn die wirtschaftliche Auslastung einer regulären Abteilung nicht gewährleistet werden kann.
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