Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Sozialversicherungszeiten zwischen Österreich und Indien, garantiert Gleichbehandlung bei Renten‑ und Invaliditätsleistungen und legt fest, welches Recht für entsandte Arbeitnehmer gilt.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz9/15/2011XXIV
soziale Sicherheit
internationales Abkommen
Zusammenfassung
Das Abkommen regelt die gegenseitige Anerkennung von Sozialversicherungszeiten zwischen Österreich und Indien, garantiert Gleichbehandlung bei Renten‑ und Invaliditätsleistungen und legt fest, welches Recht für entsandte Arbeitnehmer gilt.Schwerpunkte
- Das Abkommen definiert zentrale Begriffe wie „Staatsangehöriger“, „Versicherungszeiten“ und „Leistung“, um die Anwendung der Regelungen eindeutig zu machen.
- Gleichbehandlung: Staatsangehörige des anderen Staates sowie deren Angehörige erhalten bei der Anwendung der jeweiligen Sozialversicherungsgesetze dieselben Rechte wie einheimische Versicherten.
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