Umsetzung EU‑Finanzrichtlinien und Stärkung der Aufsicht (Ministerialentwurf 2011)
Ministerialentwurf vom 20.09.2011Zusammenfassung
Der Entwurf passt österreichische Finanzgesetze an die EU‑Richtlinien 2010/76/EU und 2010/78/EU an. Er erweitert Melde‑ und Informationspflichten, führt neue Aufsichtsstrukturen wie den Vergütungsausschuss ein und stärkt die Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA.Bundesministerium für Finanzen9/21/2011XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt österreichische Finanzgesetze an die EU‑Richtlinien 2010/76/EU und 2010/78/EU an. Er erweitert Melde‑ und Informationspflichten, führt neue Aufsichtsstrukturen wie den Vergütungsausschuss ein und stärkt die Zusammenarbeit mit den europäischen Aufsichtsbehörden EBA, ESMA und EIOPA.Schwerpunkte
- Der Entwurf führt neue Melde‑ und Informationspflichten ein, damit die FMA regelmäßig Daten zu Eigenkapital, Risikopositionen und Vergütung an die europäischen Aufsichtsbehörden (EBA, ESMA, EIOPA) übermitteln kann.
- Kreditinstitute müssen jederzeit über anrechenbare Eigenmittel in Höhe der in § 22 Abs. 1 genannten Beträge verfügen, darunter ein Mindest‑Eigenkapital von 8 % für das Kreditrisiko.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.