Änderungen zur Finanzierung von Justizkosten und Gebührensanpassungen
Ministerialentwurf vom 26.09.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeits‑ und Sozialgerichtsgesetz sowie das Gerichtsgebührengesetz: Er führt eine halbjährliche Kostenerstattung an das Justizministerium ein, legt Nachzahlungsbeträge fest und modernisiert die Index‑ und Rundungsregeln für Gerichtskosten.Bundesministerium für Justiz9/27/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeits‑ und Sozialgerichtsgesetz sowie das Gerichtsgebührengesetz: Er führt eine halbjährliche Kostenerstattung an das Justizministerium ein, legt Nachzahlungsbeträge fest und modernisiert die Index‑ und Rundungsregeln für Gerichtskosten.Schwerpunkte
- Der Hauptverband der Sozialversicherungsträger erstattet dem Bundesministerium für Justiz künftig halbjährig die Hälfte der Vorjahreszahlung, wobei Differenzen zwischen geplanten und tatsächlichen Kosten berücksichtigt werden.
- Für die Jahre 2008‑2011 wird ein pauschaler Nachzahlungsbetrag von insgesamt 36 Millionen Euro festgelegt; für das Jahr 2012 ist eine Zahlung von 26,5 Millionen Euro vorgesehen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.