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Gesetz zum Schutz vor neuen psychoaktiven Substanzen (NPSG) und SMG‑Änderung
Ministerialentwurf vom 27.09.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Gesetz zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch neue psychoaktive Substanzen, erlaubt dem Gesundheitsminister, diese Substanzen zu verbieten und führt strafrechtliche Sanktionen für deren Verkauf ein. Zusätzlich wird ein Monitoring‑System eingerichtet und das Suchtmittelgesetz angepasst.
Bundesministerium für Gesundheit9/28/2011XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Gesetz zum Schutz vor Gesundheitsgefahren durch neue psychoaktive Substanzen, erlaubt dem Gesundheitsminister, diese Substanzen zu verbieten und führt strafrechtliche Sanktionen für deren Verkauf ein. Zusätzlich wird ein Monitoring‑System eingerichtet und das Suchtmittelgesetz angepasst.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert „Neue Psychoaktive Substanz“ und legt den Anwendungsbereich des Gesetzes fest – er gilt für synthetische Substanzen, die psychoaktive Wirkungen haben und nicht bereits durch internationale Drogenkontrollen erfasst sind.
  • Der Bundesminister für Gesundheit kann per Verordnung einzelne Substanzen oder ganze chemische Klassen kennzeichnen, wenn sie voraussichtlich im Verkehr zu missbräuchlichen Konsumzwecken verwendet werden und eine Gesundheitsgefahr darstellen.
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Stöger Alois, diplômé

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