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Dienstleistungsgesetz – Umsetzung der EU‑Dienstleistungsrichtlinie
Ministerialentwurf vom 02.03.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Dienstleistungsgesetz und ein IMI‑Gesetz, definiert den Anwendungsbereich, legt Informations‑ und Meldepflichten fest, führt ein elektronisches Verfahren mit Genehmigungsfiktion ein und regelt die grenzüberschreitende Verwaltungs‑ und Datenzusammenarbeit im EWR.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend3/3/2009XXIV
Beschäftigung und Arbeitsbedingungen

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft ein Dienstleistungsgesetz und ein IMI‑Gesetz, definiert den Anwendungsbereich, legt Informations‑ und Meldepflichten fest, führt ein elektronisches Verfahren mit Genehmigungsfiktion ein und regelt die grenzüberschreitende Verwaltungs‑ und Datenzusammenarbeit im EWR.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz beruft sich auf eine Verfassungsbestimmung, die dem Bund das Recht gibt, die Dienstleistungsrichtlinie in nationales Recht umzusetzen.
  • Geltungsbereich: Das Gesetz gilt für alle Dienstleistungen, die von in einem EWR‑Staat niedergelassenen Anbietern erbracht werden – mit einer langen Ausnahmeliste (z. B. Finanz‑ und Gesundheitsdienste).
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Marek Christine

ÖVP


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