<!--[-->Einbindung der Trockenfutter‑Beihilfe in die einheitliche Betriebsprämie und Datenübermittlung für Agrarpolitik<!--]-->
Einbindung der Trockenfutter‑Beihilfe in die einheitliche Betriebsprämie und Datenübermittlung für Agrarpolitik
Ministerialentwurf vom 04.10.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt dem Marktordnungsgesetz 2007 neue Ausgleichszahlungen für Trockenfutter‑Lieferungen ins EU‑Ausland (33 € /ha) und für ausländische Betriebe mit österreichischen Flächen (120 € /ha) hinzu, aktualisiert EU‑Vertragsverweise und legt eine jährliche Datenübermittlung von Bodenschätzungen fest.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft10/5/2011XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf fügt dem Marktordnungsgesetz 2007 neue Ausgleichszahlungen für Trockenfutter‑Lieferungen ins EU‑Ausland (33 € /ha) und für ausländische Betriebe mit österreichischen Flächen (120 € /ha) hinzu, aktualisiert EU‑Vertragsverweise und legt eine jährliche Datenübermittlung von Bodenschätzungen fest.

Schwerpunkte

  • Ab 2012 erhalten Betriebe, die ihr Trockenfutter an ein EU‑Trocknungsunternehmen liefern, einen Zuschlag von 33 € pro Hektar aus der nationalen Reserve.
  • Betriebsinhaber mit Sitz außerhalb Österreichs, die beihilfefähige Flächen in Österreich bewirtschaften, erhalten ab 2012 einen Zuschlag von 120 € pro Hektar; bei Überschreitung einer Obergrenze wird der Betrag anteilig gekürzt.
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Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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