Erhöhung der Mindest‑ und Höchstversicherungssummen in Haftpflichtgesetzen
Ministerialentwurf vom 18.10.2011Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die gesetzlichen Mindest‑ und Höchstversicherungssummen in mehreren Haftpflichtgesetzen, um den Vorgaben der EU‑Richtlinie zu entsprechen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2012 und betreffen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.Bundesministerium für Justiz10/19/2011XXIV
Versicherungswesen
Zusammenfassung
Der Entwurf erhöht die gesetzlichen Mindest‑ und Höchstversicherungssummen in mehreren Haftpflichtgesetzen, um den Vorgaben der EU‑Richtlinie zu entsprechen. Die Änderungen gelten ab dem 1. Jänner 2012 und betreffen Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden.Schwerpunkte
- Die Pauschalversicherungssumme für Omnibusse, Lastkraftwagen und andere Fahrzeuge wird von 6 Mio. € bzw. 12 Mio. € auf 7 Mio. € bzw. 14 Mio. € erhöht.
- Die Deckung für Personenschäden innerhalb der Pauschalversicherungssumme wird von 11 Mio. € bzw. 5 Mio. € auf bis zu 12,8 Mio. € bzw. 3,5 Mio. € pro weitere fünf Sitzplätze erhöht.
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