Novelle des Kinderbetreuungsgeldgesetzes – höhere Einkommensgrenze, Pauschalzuschlag & Sanktionen
Ministerialentwurf vom 17.10.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kinderbetreuungsgeld‑ und Familienlastenausgleichsgesetz: Er erhöht die Einkommensgrenze, führt einen 30 %‑Zuschlag für Selbständige ein, verschärft die Anspruchsvoraussetzungen und legt Sanktionen für fehlende Mitwirkung fest. Außerdem wird das Geld von Pfändung und Steuer befreit.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend10/18/2011XXIV
Familie
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Kinderbetreuungsgeld‑ und Familienlastenausgleichsgesetz: Er erhöht die Einkommensgrenze, führt einen 30 %‑Zuschlag für Selbständige ein, verschärft die Anspruchsvoraussetzungen und legt Sanktionen für fehlende Mitwirkung fest. Außerdem wird das Geld von Pfändung und Steuer befreit.Schwerpunkte
- Der Zuverdienst von Selbständigen wird um 30 % erhöht, sodass weitere Einkünfte besser berücksichtigt werden.
- Die Einkommensgrenze für das Kinderbetreuungsgeld wird von 5.800 € auf 6.100 € angehoben.
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