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Zentralisierung der Opferfürsorge beim Bundessozialamt
Ministerialentwurf vom 27.10.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt die Erstinstanz‑Zuständigkeit des Opferfürsorgegesetzes vom Landeshauptmann zum Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, schafft einheitliche Verfahren und reduziert Verwaltungskosten.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz10/28/2011XXIV
Opferhilfe

Zusammenfassung

Der Entwurf überträgt die Erstinstanz‑Zuständigkeit des Opferfürsorgegesetzes vom Landeshauptmann zum Bundesamt für Soziales und Behindertenwesen, schafft einheitliche Verfahren und reduziert Verwaltungskosten.

Schwerpunkte

  • Die Verfassungsklausel (§ 3 Abs. 1) legt fest, dass die Bundesbehörden künftig die Aufgaben des Opferfürsorgegesetzes unmittelbar ausführen können.
  • Das Bundesamt stellt nun entweder eine „Amtsbescheinigung“ oder einen „Opferausweis“ aus, je nachdem welche Anspruchsgrundlage (§ 1 Abs. 1‑3) anerkannt wird.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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