Freiwilligengesetz – Förderung freiwilligen Engagements und Einführung des Freiwilligen Sozialjahres
Ministerialentwurf vom 07.11.2011Zusammenfassung
Das Freiwilligengesetz schafft rechtliche Grundlagen zur Förderung von ehrenamtlichen Tätigkeiten, führt ein Freiwilliges Sozialjahr mit Versicherungsschutz und Taschengeld ein, richtet einen Freiwilligenrat sowie einen Anerkennungsfonds ein und passt mehrere Sozialversicherungsgesetze an.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz11/8/2011XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Das Freiwilligengesetz schafft rechtliche Grundlagen zur Förderung von ehrenamtlichen Tätigkeiten, führt ein Freiwilliges Sozialjahr mit Versicherungsschutz und Taschengeld ein, richtet einen Freiwilligenrat sowie einen Anerkennungsfonds ein und passt mehrere Sozialversicherungsgesetze an.Schwerpunkte
- Der Gesetzgeber legt fest, dass freiwillige Organisationen, die nicht auf Gewinn ausgerichtet sind, Förderungen in Form von Zuschüssen erhalten können, wenn sie die Rahmenbedingungen für Freiwillige transparent darstellen.
- Ein Freiwilliges Sozialjahr wird eingeführt: Jugendliche zwischen 16 und 27 Jahren können für sechs bis zwölf Monate in einer gemeinnützigen Einsatzstelle tätig sein, erhalten ein Taschengeld und sind über das Sozialversicherungssystem abgesichert.
Dokumente (PDFs)
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