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Grundbuch‑Novelle 2012 – IT‑Erweiterungen und Verfahrensvereinfachungen
Ministerialentwurf vom 07.11.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das österreichische Grundbuchrecht: Er führt eine gesonderte Rangordnungserklärung ein, erlaubt die Angabe einer konkreten Person für die Rangordnung, erleichtert den elektronischen Rechtsverkehr, reduziert das zweistufige Baurechtsverfahren und erweitert die Möglichkeiten zum Verzicht auf Zustellungen. Die meisten Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz11/8/2011XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das österreichische Grundbuchrecht: Er führt eine gesonderte Rangordnungserklärung ein, erlaubt die Angabe einer konkreten Person für die Rangordnung, erleichtert den elektronischen Rechtsverkehr, reduziert das zweistufige Baurechtsverfahren und erweitert die Möglichkeiten zum Verzicht auf Zustellungen. Die meisten Änderungen treten am 1. Januar 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Einführung einer gesonderten Rangordnungserklärung, die ohne beglaubigte Unterschrift des eigentlichen Gesuchs auskommt und nur gerichtlich oder notariell beglaubigt sein muss.
  • Neuer § 57a GBG erlaubt, die Rangordnung zugunsten einer konkreten Person zu vermerken; die Anmerkung kann von dieser Person innerhalb eines Jahres nach Ausstellung der Rangordnungserklärung gestellt werden.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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