Bundesgesetz zur Einführung intelligenter Verkehrssysteme (IVS‑Gesetz)
Ministerialentwurf vom 14.11.2011Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Bundesgesetz ein, das die EU‑Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in nationales Recht umsetzt. Er definiert Begriffe, legt Grundsätze fest, bestimmt vorrangige Anwendungsbereiche und gibt der Verkehrsministerin Befugnisse, EU‑Spezifikationen verbindlich zu erklären und Datenplattformen zu regulieren.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie11/15/2011XXIV
Straßenverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf führt ein Bundesgesetz ein, das die EU‑Richtlinie zu intelligenten Verkehrssystemen (IVS) in nationales Recht umsetzt. Er definiert Begriffe, legt Grundsätze fest, bestimmt vorrangige Anwendungsbereiche und gibt der Verkehrsministerin Befugnisse, EU‑Spezifikationen verbindlich zu erklären und Datenplattformen zu regulieren.Schwerpunkte
- Das Gesetz schafft einen rechtlichen Rahmen, der die Einführung von intelligenten Verkehrssystemen (IVS) im Straßenverkehr und an Schnittstellen zu anderen Verkehrsträgern ermöglicht.
- Die Einführung muss die Grundsätze Effektivität, Kostengünstigkeit, Verhältnismäßigkeit, Interoperabilität, Rückwärts‑Kompatibilität und Gleichberechtigung besonders gefährdeter Verkehrsteilnehmer berücksichtigen.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.