Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Bundestheaterorganisationsgesetz: Er stärkt die Aufsichtsratskontrolle, reduziert die Aufsichtsratgröße bei der Holding und schafft das Publikumsforum ab, behält jedoch die zweijährigen Publikumsgespräche bei.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur11/16/2011XXIV
Darstellende Künste
Zusammenfassung
Der Entwurf modernisiert das Bundestheaterorganisationsgesetz: Er stärkt die Aufsichtsratskontrolle, reduziert die Aufsichtsratgröße bei der Holding und schafft das Publikumsforum ab, behält jedoch die zweijährigen Publikumsgespräche bei.Schwerpunkte
- Der Wortlaut von § 12 Abs. 5 wird um das Wort „unverzüglich“ ergänzt, sodass Entscheidungen des künstlerischen Geschäftsführers sofort dem Aufsichtsrat gemeldet werden müssen.
- Im Gesellschaftsvertrag der Bundestheater‑Holding wird die Zahl der Aufsichtsräte auf sieben reduziert; bei allen Tochtergesellschaften bleibt sie bei acht.
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