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Frühsprachförderung in Kindergärten – Bundes‑Länder‑Vereinbarung
Ministerialentwurf vom 12.12.2011

Zusammenfassung

Der Bund und die Länder vereinbaren, dass Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, besonders solche mit nicht‑deutscher Muttersprache, in Kindergärten einer verpflichtenden frühen Sprachförderung unterzogen werden. Der Bund stellt dafür bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr bereit, die zu gleichen Teilen mit den Ländern finanziert werden.
Bundesministerium für Inneres12/13/2011XXIV
Familie
Föderalismus

Zusammenfassung

Der Bund und die Länder vereinbaren, dass Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren, besonders solche mit nicht‑deutscher Muttersprache, in Kindergärten einer verpflichtenden frühen Sprachförderung unterzogen werden. Der Bund stellt dafür bis zu fünf Millionen Euro pro Jahr bereit, die zu gleichen Teilen mit den Ländern finanziert werden.

Schwerpunkte

  • Kinder von drei bis sechs Jahren, die noch nicht ausreichend Deutsch sprechen, erhalten in Kindergärten eine verpflichtende frühe Sprachförderung.
  • Der Bund liefert standardisierte Beobachtungsbögen (z. B. BESK‑2.0) zur Feststellung des Sprachförderbedarfs.
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Kurz Sebastian

ÖVP


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