Novelle des Entwicklungshelfergesetzes – bessere Absicherung von Fachkräften und Familien
Ministerialentwurf vom 20.12.2011Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Entwicklungshelfergesetz: Er führt neue Entschädigungs‑ und Versicherungsregeln für Fachkräfte im Ausland ein, erweitert Reisekostenerstattungen für Familienmitglieder und regelt den Reintegrationsmonat nach dem Einsatz.Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/21/2011XXIV
Politik der Zusammenarbeit
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Entwicklungshelfergesetz: Er führt neue Entschädigungs‑ und Versicherungsregeln für Fachkräfte im Ausland ein, erweitert Reisekostenerstattungen für Familienmitglieder und regelt den Reintegrationsmonat nach dem Einsatz.Schwerpunkte
- Fachkräfte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit im Heimatland Anspruch auf Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen während des Einsatzes.
- Entwicklungshilfeorganisationen müssen die Fachkraft und mitreisende Familienmitglieder für die gesamte Einsatzdauer bei einem zugelassenen Versicherer zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung versichern.
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