<!--[-->Novelle des Entwicklungshelfergesetzes – bessere Absicherung von Fachkräften und Familien<!--]-->
Novelle des Entwicklungshelfergesetzes – bessere Absicherung von Fachkräften und Familien
Ministerialentwurf vom 20.12.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Entwicklungshelfergesetz: Er führt neue Entschädigungs‑ und Versicherungsregeln für Fachkräfte im Ausland ein, erweitert Reisekostenerstattungen für Familienmitglieder und regelt den Reintegrationsmonat nach dem Einsatz.
Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten12/21/2011XXIV
Politik der Zusammenarbeit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Entwicklungshelfergesetz: Er führt neue Entschädigungs‑ und Versicherungsregeln für Fachkräfte im Ausland ein, erweitert Reisekostenerstattungen für Familienmitglieder und regelt den Reintegrationsmonat nach dem Einsatz.

Schwerpunkte

  • Fachkräfte erhalten bei Arbeitsunfähigkeit im Heimatland Anspruch auf Entschädigung für zusätzliche Aufwendungen während des Einsatzes.
  • Entwicklungshilfeorganisationen müssen die Fachkraft und mitreisende Familienmitglieder für die gesamte Einsatzdauer bei einem zugelassenen Versicherer zusätzlich zur gesetzlichen Sozialversicherung versichern.
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Waldner Wolfgang, Dr.

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