<!--[-->Akkreditierungsgesetz 2012 – Einrichtung einer einheitlichen nationalen Akkreditierungsstelle<!--]-->
Akkreditierungsgesetz 2012 – Einrichtung einer einheitlichen nationalen Akkreditierungsstelle
Ministerialentwurf vom 22.12.2011

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft eine zentrale nationale Akkreditierungsstelle für Prüf‑ und Zertifizierungsstellen, führt ein beratendes Gremium ein und legt Verfahren, Pflichten und Sanktionen für akkreditierte Stellen fest.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend12/23/2011XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft eine zentrale nationale Akkreditierungsstelle für Prüf‑ und Zertifizierungsstellen, führt ein beratendes Gremium ein und legt Verfahren, Pflichten und Sanktionen für akkreditierte Stellen fest.

Schwerpunkte

  • Der Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend wird zur Akkreditierungsstelle ernannt und richtet die operative Einheit „Akkreditierung Austria“ ein, die für alle nationalen Akkreditierungen zuständig ist.
  • Ein Akkreditierungsbeirat wird geschaffen, dem Vertreter aus Ministerien, Ländern, Industrie und Interessenverbänden angehören; er berät die Akkreditierungsstelle zu Verfahren, technischen Anforderungen und zur Steigerung der Akzeptanz.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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4E - Mühlviertel



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