Umstrukturierung der Sicherheitsbehörden zu neun Landespolizeidirektionen
Ministerialentwurf vom 22.12.2011Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht Sicherheitsbehörden, indem er neun Landespolizeidirektionen schafft und das Bundes‑Verfassungsgesetz, das SPG sowie das Fremdenpolizeigesetz 2005 anpasst. Das Gesetz tritt am 1. September 2012 in Kraft.Bundesministerium für Inneres12/23/2011XXIV
Verfassung
Zusammenfassung
Der Entwurf vereinheitlicht Sicherheitsbehörden, indem er neun Landespolizeidirektionen schafft und das Bundes‑Verfassungsgesetz, das SPG sowie das Fremdenpolizeigesetz 2005 anpasst. Das Gesetz tritt am 1. September 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die neun bestehenden Sicherheitsdirektionen, vierzehn Bundespolizeidirektionen und neun Landespolizeikommanden werden zu insgesamt neun einheitlichen Landespolizeidirektionen zusammengefasst.
- Das Bundes‑Verfassungsgesetz wird angepasst, um die neuen Landespolizeidirektionen als übergeordnete Sicherheitsbehörden zu verankern; das Inkrafttreten ist für den 1. September 2012 vorgesehen.
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