<!--[-->Tierärztekammergesetz – Einrichtung, Organisation und Disziplinarrecht<!--]-->
Tierärztekammergesetz – Einrichtung, Organisation und Disziplinarrecht
Ministerialentwurf vom 09.01.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft die Österreichische Tierärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts, regelt ihre Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung über Umlagen und Wohlfahrtsfonds sowie ein umfassendes Disziplinarrecht. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Gesundheit1/10/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft die Österreichische Tierärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts, regelt ihre Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung über Umlagen und Wohlfahrtsfonds sowie ein umfassendes Disziplinarrecht. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Die Tierärztekammer wird als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien eingerichtet und ist im gesamten Bundesgebiet tätig.
  • Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in die Tierärzteliste eingetragen sind, werden Pflichtmitglieder; es gibt zusätzlich freiwillige (außerordentliche) Mitglieder.
Image of politician Stöger Alois, diplômé © Parlamentsdirektion

Stöger Alois, diplômé

SPÖ


4 - Oberösterreich


Verkehr und Infrastruktur


Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.