Tierärztekammergesetz – Einrichtung, Organisation und Disziplinarrecht
Ministerialentwurf vom 09.01.2012Zusammenfassung
Der Entwurf schafft die Österreichische Tierärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts, regelt ihre Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung über Umlagen und Wohlfahrtsfonds sowie ein umfassendes Disziplinarrecht. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.Bundesministerium für Gesundheit1/10/2012XXIV
Tierschutz
Tiermedizin
Zusammenfassung
Der Entwurf schafft die Österreichische Tierärztekammer als Körperschaft öffentlichen Rechts, regelt ihre Organisation, Mitgliedschaft, Finanzierung über Umlagen und Wohlfahrtsfonds sowie ein umfassendes Disziplinarrecht. Das Gesetz tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.Schwerpunkte
- Die Tierärztekammer wird als Körperschaft öffentlichen Rechts mit Sitz in Wien eingerichtet und ist im gesamten Bundesgebiet tätig.
- Alle Tierärztinnen und Tierärzte, die in die Tierärzteliste eingetragen sind, werden Pflichtmitglieder; es gibt zusätzlich freiwillige (außerordentliche) Mitglieder.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.