Einführung elektronischer Meldungen für meldepflichtige Krankheiten
Ministerialentwurf vom 11.01.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt die Liste meldepflichtiger Krankheiten im Epidemiegesetz und schafft eine Rechtsgrundlage für die elektronische Meldung von Fällen in ein zentrales Register.Bundesministerium für Gesundheit1/12/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Der Entwurf ergänzt die Liste meldepflichtiger Krankheiten im Epidemiegesetz und schafft eine Rechtsgrundlage für die elektronische Meldung von Fällen in ein zentrales Register.Schwerpunkte
- Das Gesetz listet nun ausführlich, welche Verdachts‑, Erkrankungs‑ und Todesfälle meldepflichtig sind (z. B. Cholera, Gelbfieber, SARS, etc.).
- Der Bundesminister für Gesundheit kann per Verordnung festlegen, dass Meldungen elektronisch in ein zentrales Register eingegeben werden dürfen.
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