Zusammenfassung
Der Entwurf beschränkt das Seeschiffahrtsgesetz auf Jachten bis 24 m, schafft internationale Zertifikate basierend auf privaten Befähigungsnachweisen und gibt der Wasserstraßen‑Gesellschaft Aufsichts- sowie Gebührenbefugnisse.Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie1/17/2012XXIV
See- und Binnenschiffsverkehr
Zusammenfassung
Der Entwurf beschränkt das Seeschiffahrtsgesetz auf Jachten bis 24 m, schafft internationale Zertifikate basierend auf privaten Befähigungsnachweisen und gibt der Wasserstraßen‑Gesellschaft Aufsichts- sowie Gebührenbefugnisse.Schwerpunkte
- Das Gesetz gilt nur noch für österreichische Jachten (bis 24 m Länge); andere Seeschiffe erhalten keinerlei Rechte als österreichisches Seeschiff.
- Die Pflicht zur Eintragung von Jachten in das Seeschiffsregister wird aufgehoben.
Dokumente (PDFs)
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.