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Umsetzung des EU‑Strafregisteraustauschs und Erweiterung des Kinderschutzes
Ministerialentwurf vom 23.01.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz und die Strafprozessordnung, um den EU‑Rahmenbeschluss zum Austausch von Strafregisterdaten umzusetzen und den Kinderschutz zu stärken.
Bundesministerium für Justiz1/24/2012XXIV
Strafrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Strafregistergesetz, das Tilgungsgesetz und die Strafprozessordnung, um den EU‑Rahmenbeschluss zum Austausch von Strafregisterdaten umzusetzen und den Kinderschutz zu stärken.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Datenpunkt wird eingeführt, der alle rechtskräftigen Verurteilungen österreichischer Staatsbürger durch Gerichte anderer EU‑Staaten erfasst – unabhängig davon, ob das Verhalten nach österreichischem Recht strafbar ist.
  • Ein neuer Anhang (§ 9b) wird geschaffen, der bei jeder Strafregisterauskunft an andere EU‑Staaten die in § 2 Abs 1 Z 9 erfassten Daten mitliefert.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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