Novelle des Vermessungsgesetzes 2012 – Teilung im Eigenbesitz, Adressregister‑Erweiterung und Verfahrensbeschleunigung
Ministerialentwurf vom 24.01.2012Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf 2012 ändert das Vermessungsgesetz: Er führt § 12a (Teilung im Eigenbesitz) ein, beschränkt Rechtsmittel bei Bescheiden des Bundesamtes, ergänzt das Adressregister um den Zustellort und legt neue Fristen sowie automatisierte Verfahren für Pläne und Gebühren fest. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Mai 2012 datiert.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/25/2012XXIV
Geodäsie
Zusammenfassung
Der Ministerialentwurf 2012 ändert das Vermessungsgesetz: Er führt § 12a (Teilung im Eigenbesitz) ein, beschränkt Rechtsmittel bei Bescheiden des Bundesamtes, ergänzt das Adressregister um den Zustellort und legt neue Fristen sowie automatisierte Verfahren für Pläne und Gebühren fest. Das Inkrafttreten ist auf den 1. Mai 2012 datiert.Schwerpunkte
- Ein neuer Paragraph (§ 12a) ermöglicht die Teilung von Grundstücken im Eigenbesitz, wenn kein Trennstück im Plan vermerkt ist und eine gültige Planbescheinigung vorliegt.
- Das Bundesamt für Eich‑ und Vermessungswesen entscheidet in den Fällen des § 25 Abs 2 endgültig, und gegen diesen Bescheid ist kein Rechtsmittel zulässig.
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