Zusammenfassung
Die Kartellgesetz‑Novelle 2012 verschärft die Bagatell‑Ausnahme, definiert neue Marktbeherrschungs‑Grenzwerte, erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde und führt strengere Veröffentlichungs‑ sowie Gebührenregelungen ein.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/25/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Die Kartellgesetz‑Novelle 2012 verschärft die Bagatell‑Ausnahme, definiert neue Marktbeherrschungs‑Grenzwerte, erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde und führt strengere Veröffentlichungs‑ sowie Gebührenregelungen ein.Schwerpunkte
- Die Bagatell‑Ausnahme wird auf Marktanteile von maximal 10 % bei horizontalen und 15 % bei vertikalen Kartellen beschränkt, solange keine Preis‑ oder Absatzbeschränkung beabsichtigt wird.
- Ein neues Marktbeherrschungs‑Kriterium definiert, dass drei Unternehmen zusammen mindestens 50 % oder fünf Unternehmen mindestens zwei Drittel des relevanten Marktes besitzen dürfen, sofern kein wesentlicher Wettbewerb zwischen ihnen besteht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.