<!--[-->Kartellgesetz‑Novelle 2012 – Stärkung der Kartellbekämpfung<!--]-->
Kartellgesetz‑Novelle 2012 – Stärkung der Kartellbekämpfung
Ministerialentwurf vom 24.01.2012

Zusammenfassung

Die Kartellgesetz‑Novelle 2012 verschärft die Bagatell‑Ausnahme, definiert neue Marktbeherrschungs‑Grenzwerte, erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde und führt strengere Veröffentlichungs‑ sowie Gebührenregelungen ein.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend1/25/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Die Kartellgesetz‑Novelle 2012 verschärft die Bagatell‑Ausnahme, definiert neue Marktbeherrschungs‑Grenzwerte, erweitert die Ermittlungsbefugnisse der Bundeswettbewerbsbehörde und führt strengere Veröffentlichungs‑ sowie Gebührenregelungen ein.

Schwerpunkte

  • Die Bagatell‑Ausnahme wird auf Marktanteile von maximal 10 % bei horizontalen und 15 % bei vertikalen Kartellen beschränkt, solange keine Preis‑ oder Absatzbeschränkung beabsichtigt wird.
  • Ein neues Marktbeherrschungs‑Kriterium definiert, dass drei Unternehmen zusammen mindestens 50 % oder fünf Unternehmen mindestens zwei Drittel des relevanten Marktes besitzen dürfen, sofern kein wesentlicher Wettbewerb zwischen ihnen besteht.
Image of politician Mitterlehner Reinhold, Dr. © Parlamentsdirektion

Mitterlehner Reinhold, Dr.

ÖVP


4E - Mühlviertel



Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite im Titel verlinkt.
somes

Parteiübergreifend machen wir Demokratie transparent, verständlich und zugänglich.

Das Entwicklungsteam wird seit 03.11.2025 von Netidee gefördert.

Entwicklung

Socials

© 2026 somes - Verein für Demokratie und politische Transparenz.