<!--[-->Novelle zum Bäderhygienegesetz – Info‑Tafeln, neue Definitionen und Chemikalien‑Zulassung<!--]-->
Novelle zum Bäderhygienegesetz – Info‑Tafeln, neue Definitionen und Chemikalien‑Zulassung
Ministerialentwurf vom 30.01.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bäderhygienegesetz: Er erweitert die Definition von Warmsprudelwannen, präzisiert Antragsunterlagen für Badereinrichtungen, stärkt die Informationspflichten der Landeshauptleute und führt neue Vorgaben für die Zulassung chemischer Mittel und Testbetriebe ein.
Bundesministerium für Gesundheit1/31/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Bäderhygienegesetz: Er erweitert die Definition von Warmsprudelwannen, präzisiert Antragsunterlagen für Badereinrichtungen, stärkt die Informationspflichten der Landeshauptleute und führt neue Vorgaben für die Zulassung chemischer Mittel und Testbetriebe ein.

Schwerpunkte

  • Die Definition von Warmsprudelwannen wird erweitert, sodass alle Wannen mit einer Wasser‑ oder Luftumwälzungsanlage und mehr als 30 Liter Fassungsvermögen erfasst werden.
  • Bei der Beantragung einer Badeanlagen‑Bewilligung muss der Betreiber detaillierte Unterlagen einreichen, u. a. Beschreibung des Füllwassers, der Wasseraufbereitung und die geplante Besucherzahl, sowie Pläne und eine Auflistung aller relevanten ÖNORMEN in dreifacher Ausfertigung.
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Stöger Alois, diplômé

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