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Schiedsverfahren – OGH als einzige Instanz & neue Gerichtsgebühren
Ministerialentwurf vom 31.01.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf legt die Zuständigkeit für die Anfechtung von Schiedssprüchen ausschließlich beim Obersten Gerichtshof fest, führt neue Pauschalgebühren ein und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.
Bundesministerium für Justiz2/1/2012XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf legt die Zuständigkeit für die Anfechtung von Schiedssprüchen ausschließlich beim Obersten Gerichtshof fest, führt neue Pauschalgebühren ein und tritt am 1. Juli 2012 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Der OGH wird als einzige Instanz für die Aufhebung und Feststellung von Schiedssprüchen sowie für Verfahren nach dem dritten Titel zuständig.
  • Für Verfahren, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, bleibt die bisherige dreistufige Instanzstruktur erhalten; für alle anderen Fälle wird der OGH als erste und letzte Instanz eingesetzt.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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