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Stabilitätsgesetz‑2012 – umfassende Steuer‑ und Sozialreformen
Ministerialentwurf vom 16.02.2012

Zusammenfassung

Der Stabilitätsgesetz‑Entwurf 2012 ändert zahlreiche Steuergesetze und führt u. a. neue Grenzen für ausländische Verluste, erweiterte Gewinnfreibeträge, einen Sondersteuersatz von 25 % für private Grundstücksverkäufe sowie eine pauschalierte jährliche Beihilfe von 122 Mio. € für Sozialversicherungsträger ein.
Bundesministerium für Finanzen2/17/2012XXIV
Steuerwesen

Zusammenfassung

Der Stabilitätsgesetz‑Entwurf 2012 ändert zahlreiche Steuergesetze und führt u. a. neue Grenzen für ausländische Verluste, erweiterte Gewinnfreibeträge, einen Sondersteuersatz von 25 % für private Grundstücksverkäufe sowie eine pauschalierte jährliche Beihilfe von 122 Mio. € für Sozialversicherungsträger ein.

Schwerpunkte

  • Ein neuer Höchstwert für im Ausland nicht berücksichtigte Verluste wird eingeführt, sodass nur Verluste bis zur Höhe der nach ausländischem Steuerrecht ermittelten Verluste anrechenbar sind.
  • Der Gewinnfreibetrag wird neu strukturiert: ein Grundfreibetrag bis 30 000 € und gestaffelte Investitions‑Freibeträge (13 %, 7 % und 4,5 %) bis maximal 45 350 € pro Jahr.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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