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Kurz‑ und mittelfristige Haushaltsentlastung durch Änderungen im Sozialversicherungssystem
Ministerialentwurf vom 16.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf 2012 ändert mehrere Sozialversicherungsgesetze: er hebt die Controlling‑ und Forum‑Gremien auf, senkt Beitragssätze für Pensions‑ und Beamtenversicherungen, erhöht den landwirtschaftlichen Zuschlag und ermöglicht Mitteltransfers zwischen Kranken‑ und Unfallversicherung. Ziel ist die kurzfristige Entlastung des Bundeshaushalts.
Bundesministerium für Gesundheit2/17/2012XXIV
soziale Sicherheit

Zusammenfassung

Der Entwurf 2012 ändert mehrere Sozialversicherungsgesetze: er hebt die Controlling‑ und Forum‑Gremien auf, senkt Beitragssätze für Pensions‑ und Beamtenversicherungen, erhöht den landwirtschaftlichen Zuschlag und ermöglicht Mitteltransfers zwischen Kranken‑ und Unfallversicherung. Ziel ist die kurzfristige Entlastung des Bundeshaushalts.

Schwerpunkte

  • Die Controllinggruppe (§ 32a‑g) und das Sozial‑ und Gesundheitsforum (§ 442) werden zum 31. Dezember 2012 aufgehoben, was jährliche Verwaltungskosten von rund 100 000 € einsparen soll.
  • Die Hebesätze für die Krankenversicherung von Pensionsversicherten werden für 2012‑2013 gesenkt (z. B. von 318 % auf 258 % bzw. 267 %).
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Stöger Alois, diplômé

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