Stabilitätsgesetz 2012 – Reform des Beamten‑Pensions- und Versetzungsrechts
Ministerialentwurf vom 16.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2012 modernisiert das Beamtenrecht, indem er die Korridorpension auf 480 Monate anhebt, den verlängerten Dienstplan abschafft und ein neues IT‑gestütztes Personalmanagement einführt. Gleichzeitig wird eine einmalige Kontoerstgutschrift für bestimmte Pensionäre eingeführt, um die Angleichung an das allgemeine Pensionssystem zu ermöglichen.Bundeskanzleramt2/17/2012XXIV
öffentlicher Dienst
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Zusammenfassung
Der Entwurf des Stabilitätsgesetzes 2012 modernisiert das Beamtenrecht, indem er die Korridorpension auf 480 Monate anhebt, den verlängerten Dienstplan abschafft und ein neues IT‑gestütztes Personalmanagement einführt. Gleichzeitig wird eine einmalige Kontoerstgutschrift für bestimmte Pensionäre eingeführt, um die Angleichung an das allgemeine Pensionssystem zu ermöglichen.Schwerpunkte
- Der Schwellenwert für die Korridorpension wird von 450 auf 480 Monate erhöht, wodurch die Anspruchsvoraussetzungen strenger werden.
- Der verlängerte Dienstplan wird vollständig abgeschafft, wodurch die entsprechenden Sondervergütungen entfallen.
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