<!--[-->Gesundheits‑, Lebensmittel‑ und Sozialversicherungsreform 2009<!--]-->
Gesundheits‑, Lebensmittel‑ und Sozialversicherungsreform 2009
Ministerialentwurf vom 12.03.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier Bundesgesetze, um die Agentur für Ernährungssicherheit finanziell besser auszustatten, Personal aus dem Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst dauerhaft zuzuweisen, Gebühren für amtliche Kontrollen abzuschaffen und ein Impfprogramm bei Tierseuchen zu ermöglichen, wobei der Bund die Impfkosten übernimmt.
Bundesministerium für Gesundheit3/13/2009XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert vier Bundesgesetze, um die Agentur für Ernährungssicherheit finanziell besser auszustatten, Personal aus dem Veterinärmedizinischen Grenzbeschaudienst dauerhaft zuzuweisen, Gebühren für amtliche Kontrollen abzuschaffen und ein Impfprogramm bei Tierseuchen zu ermöglichen, wobei der Bund die Impfkosten übernimmt.

Schwerpunkte

  • Die Agentur muss jährlich ein Arbeitsprogramm vorlegen, das sich auf die im Gesetz festgelegten Mittel bezieht und von den zuständigen Ministern genehmigt wird.
  • Nur der Leiter des Bundesamtes für Ernährungssicherheit bzw. der Vorsitzende des Bundesamtes für Sicherheit im Gesundheitswesen kann die Verschwiegenheitspflicht von Beamten aufheben; für bestimmte Beamte ist zusätzlich der Bundesminister für Gesundheit zuständig.
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Stöger Alois, diplômé

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