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Reform der Arbeitslosenversicherung und Einführung einer Auflösungsabgabe
Ministerialentwurf vom 19.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetz: er führt einen täglichen Zusatzbetrag für Schulungsmaßnahmen ein, erweitert den Ausschluss vom Arbeitslosengeld auf Personen mit Pensionsansprüchen und ausländischen Renten, richtet eine Auflösungsabgabe von 110 € für Arbeitgeber ein und reformiert die Altersteilzeit, wobei Blockzeit‑Modelle entfallen.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/20/2012XXIV
Arbeitslosenversicherung

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetz: er führt einen täglichen Zusatzbetrag für Schulungsmaßnahmen ein, erweitert den Ausschluss vom Arbeitslosengeld auf Personen mit Pensionsansprüchen und ausländischen Renten, richtet eine Auflösungsabgabe von 110 € für Arbeitgeber ein und reformiert die Altersteilzeit, wobei Blockzeit‑Modelle entfallen.

Schwerpunkte

  • Der Antrag schließt Personen, die bereits eine Alterspension erhalten oder Anspruch darauf haben, von der Arbeitslosenversicherung aus.
  • Für Personen, die einer ärztlichen Untersuchung nachkommen, gelten die Regelungen zu Arbeitsbereitschaft und -willigkeit bis zum Erhalt des ärztlichen Gutachtens nicht.
Image of politician Hundstorfer Rudolf © Parlamentsdirektion

Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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