Reform der Arbeitslosenversicherung und Einführung einer Auflösungsabgabe
Ministerialentwurf vom 19.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetz: er führt einen täglichen Zusatzbetrag für Schulungsmaßnahmen ein, erweitert den Ausschluss vom Arbeitslosengeld auf Personen mit Pensionsansprüchen und ausländischen Renten, richtet eine Auflösungsabgabe von 110 € für Arbeitgeber ein und reformiert die Altersteilzeit, wobei Blockzeit‑Modelle entfallen.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/20/2012XXIV
Arbeitslosenversicherung
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert das Arbeitslosenversicherungsgesetz und das Arbeitsmarkt‑Finanzierungsgesetz: er führt einen täglichen Zusatzbetrag für Schulungsmaßnahmen ein, erweitert den Ausschluss vom Arbeitslosengeld auf Personen mit Pensionsansprüchen und ausländischen Renten, richtet eine Auflösungsabgabe von 110 € für Arbeitgeber ein und reformiert die Altersteilzeit, wobei Blockzeit‑Modelle entfallen.Schwerpunkte
- Der Antrag schließt Personen, die bereits eine Alterspension erhalten oder Anspruch darauf haben, von der Arbeitslosenversicherung aus.
- Für Personen, die einer ärztlichen Untersuchung nachkommen, gelten die Regelungen zu Arbeitsbereitschaft und -willigkeit bis zum Erhalt des ärztlichen Gutachtens nicht.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.