<!--[-->IKT‑Konsolidierungsgesetz – Einheitliche IT‑Standards und e‑Rechnungen für den Bund<!--]-->
IKT‑Konsolidierungsgesetz – Einheitliche IT‑Standards und e‑Rechnungen für den Bund
Ministerialentwurf vom 19.02.2012

Zusammenfassung

Das IKT‑Konsolidierungsgesetz vereinheitlicht alle IT‑Systeme des Bundes, legt verbindliche Standards fest und verpflichtet ab 2014 sämtliche Vertragspartner zu elektronischen Rechnungen.
Bundesministerium für Finanzen2/20/2012XXIV
Informatik
Information und Informationsverarbeitung

Zusammenfassung

Das IKT‑Konsolidierungsgesetz vereinheitlicht alle IT‑Systeme des Bundes, legt verbindliche Standards fest und verpflichtet ab 2014 sämtliche Vertragspartner zu elektronischen Rechnungen.

Schwerpunkte

  • Ziel des Gesetzes ist die Vereinheitlichung aller IKT‑Lösungen und IT‑Verfahren im Bundeswesen.
  • Es werden verbindliche IKT‑Standards definiert, z. B. für den Bundesclient‑Arbeitsplatz, Content‑Management, Lizenz‑ und Rollen‑Management sowie Software‑Bibliotheken.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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