Umstrukturierung der Bundesimmobilien und Verknüpfung von Schönbrunn‑ und Marchfeld‑Gesellschaften
Ministerialentwurf vom 19.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf ändert drei Gesetze, um marktgängige Bundesimmobilien in eine neue Tochter‑GmbH auszulagern und die Kultur‑ und Betriebs GmbH von Schönbrunn mit der Marchfeldschlösser‑Gesellschaft zu verknüpfen.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend2/20/2012XXIV
öffentliches Eigentum
Zusammenfassung
Der Entwurf ändert drei Gesetze, um marktgängige Bundesimmobilien in eine neue Tochter‑GmbH auszulagern und die Kultur‑ und Betriebs GmbH von Schönbrunn mit der Marchfeldschlösser‑Gesellschaft zu verknüpfen.Schwerpunkte
- Die BIG darf marktgängige Liegenschaften an eine neu zu gründende Tochter‑GmbH übertragen, wobei Bildungsimmobilien ausgenommen sind.
- Bei der Übertragung gehen die meisten Aufgaben, Rechte und Pflichten der BIG auf die Tochter‑GmbH über, außer die Möglichkeit, Architektenwettbewerbe auszuschreiben.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.