<!--[-->Einführung eines zentralen IT‑gestützten Personalmanagements im Bundeshaushalt<!--]-->
Einführung eines zentralen IT‑gestützten Personalmanagements im Bundeshaushalt
Ministerialentwurf vom 19.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Bundeshaushaltsgesetz um Regelungen, die ein zentrales, IT‑gestütztes Personalmanagement für alle Bundesorgane einführen und Kosten dafür anteilig verteilen. Ziel ist mehr Transparenz, Effizienz und Einsparungen von rund € 37 Mio. bis 2016.
Bundesministerium für Finanzen2/20/2012XXIV
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf ergänzt das Bundeshaushaltsgesetz um Regelungen, die ein zentrales, IT‑gestütztes Personalmanagement für alle Bundesorgane einführen und Kosten dafür anteilig verteilen. Ziel ist mehr Transparenz, Effizienz und Einsparungen von rund € 37 Mio. bis 2016.

Schwerpunkte

  • Der neue § 3 Abs. 2 verlangt ein transparentes und effizientes Personalmanagement, das durch Verfahren, IKT‑Lösungen und IT‑Verfahren unterstützt wird.
  • § 44a schafft ein zentrales Personalmanagement‑System für den Bund, legt die Zuständigkeit beim Finanzminister fest und definiert die Bereitstellung von IKT‑Lösungen.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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