Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Schutz von Leiharbeitnehmern: Er führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, erweitert Melde‑ und Informationspflichten und legt neue Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung fest.Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2012XXIV
Arbeitsrecht
Zusammenfassung
Der Entwurf stärkt den Schutz von Leiharbeitnehmern: Er führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, erweitert Melde‑ und Informationspflichten und legt neue Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung fest.Schwerpunkte
- Ein neuer § 6a führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, sodass der Beschäftiger für überlassene Arbeitskräfte wie für eigene Arbeitnehmer gilt.
- Melde‑ und Informationspflichten werden ausgebaut: Überlasser müssen den Beschäftiger und die überlassene Arbeitskraft über wesentliche Arbeitsbedingungen informieren; der Beschäftiger muss dem Überlasser gleichfalls Auskunft geben.
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