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Stärkung des Arbeitnehmerschutzes bei Zeitarbeit
Ministerialentwurf vom 20.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Schutz von Leiharbeitnehmern: Er führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, erweitert Melde‑ und Informationspflichten und legt neue Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung fest.
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz2/21/2012XXIV
Arbeitsrecht

Zusammenfassung

Der Entwurf stärkt den Schutz von Leiharbeitnehmern: Er führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, erweitert Melde‑ und Informationspflichten und legt neue Ansprüche bei grenzüberschreitender Überlassung fest.

Schwerpunkte

  • Ein neuer § 6a führt Gleichbehandlungs‑ und Diskriminierungsverbote ein, sodass der Beschäftiger für überlassene Arbeitskräfte wie für eigene Arbeitnehmer gilt.
  • Melde‑ und Informationspflichten werden ausgebaut: Überlasser müssen den Beschäftiger und die überlassene Arbeitskraft über wesentliche Arbeitsbedingungen informieren; der Beschäftiger muss dem Überlasser gleichfalls Auskunft geben.
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Hundstorfer Rudolf

SPÖ


9 - Wien



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