Neuregelung der universitären Finanzierungsstruktur (Einführung von Grundbudget & Hochschulraum‑Strukturmitteln)
Ministerialentwurf vom 22.02.2012Zusammenfassung
Der Entwurf teilt die zukünftige Universitätsfinanzierung in Grundbudget und Hochschulraum‑Strukturmittel auf, führt ein Globalbudget ein und legt die Verteilung dieser Mittel anhand von Leistungsindikatoren fest. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung2/23/2012XXIV
Hochschulausbildung
Zusammenfassung
Der Entwurf teilt die zukünftige Universitätsfinanzierung in Grundbudget und Hochschulraum‑Strukturmittel auf, führt ein Globalbudget ein und legt die Verteilung dieser Mittel anhand von Leistungsindikatoren fest. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2013 in Kraft.Schwerpunkte
- Der Minister bestimmt bis Ende des zweiten Jahres einer Leistungsvereinbarungsperiode den Gesamtbetrag für die nächste Periode und teilt ihn in Grundbudget und Hochschulraum‑Strukturmittel auf.
- Die Formulierung wird geändert, sodass klar ist, dass nur der Teilbetrag für Grundbudgets erhöht wird.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.