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Koordiniertes Förderwesen – One‑Stop‑Shop und einheitliche Standards
Ministerialentwurf vom 22.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf einer Art‑15a‑Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll das Förderwesen koordinieren, ein zentrales One‑Stop‑Shop‑Prinzip einführen, Mindeststandards für Transparenz festlegen, jede Förderung evaluieren und befristet gewähren.
Bundesministerium für Finanzen2/23/2012XXIV
Föderalismus
Öffentliche Finanzen und Haushaltspolitik

Zusammenfassung

Der Entwurf einer Art‑15a‑Vereinbarung zwischen Bund und Ländern soll das Förderwesen koordinieren, ein zentrales One‑Stop‑Shop‑Prinzip einführen, Mindeststandards für Transparenz festlegen, jede Förderung evaluieren und befristet gewähren.

Schwerpunkte

  • Alle öffentlichen Förderungen von Bund und Ländern werden koordiniert, um Überschneidungen und Doppelförderungen zu vermeiden.
  • Für jede Fördersparte wird, soweit wirtschaftlich sinnvoll, eine einheitliche Förderungsabwicklungsstelle (One‑Stop‑Shop) eingerichtet, die Antragstellung, Genehmigung, Auszahlung und Controlling zentral übernimmt.
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Fekter Maria Theresia, Mag. Dr.

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