<!--[-->Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2012 – Grundsätze und Hilfen für Familien<!--]-->
Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2012 – Grundsätze und Hilfen für Familien
Ministerialentwurf vom 15.03.2012

Zusammenfassung

Das Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2012 legt Grundsätze, Ziele und Verfahren zum Schutz von Kindern fest, stärkt Familienunterstützung und regelt die Finanzierung durch Bund und Länder.
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend3/16/2012XXIV
junger Mensch

Zusammenfassung

Das Bundes‑Kinder‑ und Jugendhilfegesetz 2012 legt Grundsätze, Ziele und Verfahren zum Schutz von Kindern fest, stärkt Familienunterstützung und regelt die Finanzierung durch Bund und Länder.

Schwerpunkte

  • Kinder und Jugendliche haben ein Grundrecht auf Förderung ihrer Entwicklung; Eltern tragen primär die Verantwortung für Pflege und Erziehung, erhalten aber staatliche Unterstützung bei Bedarf.
  • Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung muss unverzüglich eine Gefährdungsabklärung erfolgen; danach wird ein Hilfeplan erstellt, wobei in komplexen Fällen das Vier‑Augen‑Prinzip angewendet wird.
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Mitterlehner Reinhold, Dr.

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