<!--[-->Umsetzung der EU‑Zahlungsverzugsrichtlinie – neue Zahlungs- und Verzugsregeln<!--]-->
Umsetzung der EU‑Zahlungsverzugsrichtlinie – neue Zahlungs- und Verzugsregeln
Ministerialentwurf vom 29.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Regeln zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ein: Geldschulden können per Banküberweisung bezahlt werden, Verzugszinsen steigen auf 9,2 % über dem Basiszinssatz und es gibt klare Grenzen für Zahlungsfristen und Prüfungszeiträume. Zusätzlich wird eine Pauschalentschädigung von 40 € für Betreibungskosten festgelegt.
Bundesministerium für Justiz3/1/2012XXIV
Bürgerliches Recht

Zusammenfassung

Der Entwurf führt neue Regeln zur Bekämpfung von Zahlungsverzug ein: Geldschulden können per Banküberweisung bezahlt werden, Verzugszinsen steigen auf 9,2 % über dem Basiszinssatz und es gibt klare Grenzen für Zahlungsfristen und Prüfungszeiträume. Zusätzlich wird eine Pauschalentschädigung von 40 € für Betreibungskosten festgelegt.

Schwerpunkte

  • Der neue § 907a ABGB definiert den Erfüllungsort einer Geldschuld und gibt dem Gläubiger das Recht, die Zahlung per Banküberweisung zu verlangen.
  • Bei Banküberweisungen muss der Schuldner den Auftrag so frühzeitig erteilen, dass das Geld spätestens zehn Tage nach dem fälligen Ereignis (z. B. Rechnungseingang) auf dem Konto des Gläubigers gutgeschrieben ist; das Risiko von Verzögerungen und Verlusten trägt der Schuldner, außer die Schuld liegt beim Gläubigerbankinstitut.
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Karl Beatrix, Mag. Dr.

ÖVP


6 - Steiermark



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