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Modernisierung des Volksgruppengesetzes – Schutz, Förderung und Mitwirkung autochthoner Minderheiten
Ministerialentwurf vom 29.02.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Volksgruppengesetz: er definiert die sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen, richtet für jede einen Volksgruppenbeirat ein und schafft ein Forum zur Koordination. Zudem werden neue Förderinstrumente für Sprache, Kultur und Bildung sowie Regelungen zur mehrsprachigen Beschilderung und Amtssprache eingeführt.
Bundeskanzleramt3/1/2012XXIV
ethnische Gruppe

Zusammenfassung

Der Entwurf modernisiert das Volksgruppengesetz: er definiert die sechs anerkannten autochthonen Volksgruppen, richtet für jede einen Volksgruppenbeirat ein und schafft ein Forum zur Koordination. Zudem werden neue Förderinstrumente für Sprache, Kultur und Bildung sowie Regelungen zur mehrsprachigen Beschilderung und Amtssprache eingeführt.

Schwerpunkte

  • Der Entwurf definiert die sechs autochthonen Volksgruppen und legt fest, dass niemand verpflichtet ist, seine Zugehörigkeit nachzuweisen.
  • Für jede Volksgruppe wird ein Volksgruppenbeirat eingerichtet, dessen Mitglieder aus Vertreter*innen von Volksgruppenorganisationen (75 %) und Fach‑Expert*innen (25 %) bestehen.
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Spindelegger Michael, Dr.

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