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Anpassung des Futtermittelgesetzes an EU‑Recht
Ministerialentwurf vom 14.03.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Futtermittelgesetz an EU‑Vorgaben an, führt neue Exportkennzeichnungspflichten ein und stärkt die behördlichen Kontrollbefugnisse.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/15/2012XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf passt das Futtermittelgesetz an EU‑Vorgaben an, führt neue Exportkennzeichnungspflichten ein und stärkt die behördlichen Kontrollbefugnisse.

Schwerpunkte

  • Der Anwendungsbereich wird geändert: Das Gesetz gilt nicht mehr für Arzneimittel, sodass Futtermittel‑Export nur noch nach EU‑Recht geprüft wird.
  • Die Kategorie „bestimmte Erzeugnisse“ wird gestrichen, weil die zugrunde liegende EU‑Richtlinie aufgehoben wurde.
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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