Zusammenfassung
Das ÄsthOpG regelt, dass ästhetische Eingriffe nur von Fachärzt*innen nach umfassender Aufklärung und schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Es schützt Minderjährige und psychisch belastete Personen und schränkt Werbung stark ein.Bundesministerium für Gesundheit3/28/2012XXIV
Gesundheit
Zusammenfassung
Das ÄsthOpG regelt, dass ästhetische Eingriffe nur von Fachärzt*innen nach umfassender Aufklärung und schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Es schützt Minderjährige und psychisch belastete Personen und schränkt Werbung stark ein.Schwerpunkte
- Das Gesetz dient dem Schutz von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit bei ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Indikation.
- Nur Fachärzt*innen für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie dürfen ästhetische Eingriffe durchführen; Turnusärzt*innen dürfen dies nur im Rahmen ihrer Ausbildung.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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