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Regulierung ästhetischer Behandlungen und Operationen
Ministerialentwurf vom 27.03.2012

Zusammenfassung

Das ÄsthOpG regelt, dass ästhetische Eingriffe nur von Fachärzt*innen nach umfassender Aufklärung und schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Es schützt Minderjährige und psychisch belastete Personen und schränkt Werbung stark ein.
Bundesministerium für Gesundheit3/28/2012XXIV
Gesundheit

Zusammenfassung

Das ÄsthOpG regelt, dass ästhetische Eingriffe nur von Fachärzt*innen nach umfassender Aufklärung und schriftlicher Einwilligung durchgeführt werden dürfen. Es schützt Minderjährige und psychisch belastete Personen und schränkt Werbung stark ein.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz dient dem Schutz von Gesundheit und körperlicher Unversehrtheit bei ästhetischen Eingriffen ohne medizinische Indikation.
  • Nur Fachärzt*innen für Plastische, Ästhetische und Rekonstruktive Chirurgie dürfen ästhetische Eingriffe durchführen; Turnusärzt*innen dürfen dies nur im Rahmen ihrer Ausbildung.
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Stöger Alois, diplômé

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