Änderungen im Kapitalmarkt‑ und Börsengesetz zur Umsetzung EU‑Richtlinien
Ministerialentwurf vom 28.03.2012Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Richtlinien umzusetzen: Er definiert den qualifizierten Anleger neu, führt Schlüsselinformationen für Anleger ein, erhöht Schwellenwerte und stärkt die elektronische Meldungspflicht.Bundesministerium für Finanzen3/29/2012XXIV
Finanzwesen
Zusammenfassung
Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Richtlinien umzusetzen: Er definiert den qualifizierten Anleger neu, führt Schlüsselinformationen für Anleger ein, erhöht Schwellenwerte und stärkt die elektronische Meldungspflicht.Schwerpunkte
- Der Begriff des "qualifizierten Anlegers" wird neu definiert und an die MiFID‑Definition angepasst.
- Neue „Schlüsselinformationen“ werden eingeführt, die dem Anleger eine kurze Beschreibung von Risiken, Kosten, Zulassungskriterien und Zweck des Angebots liefern.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.