<!--[-->Änderungen im Kapitalmarkt‑ und Börsengesetz zur Umsetzung EU‑Richtlinien<!--]-->
Änderungen im Kapitalmarkt‑ und Börsengesetz zur Umsetzung EU‑Richtlinien
Ministerialentwurf vom 28.03.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Richtlinien umzusetzen: Er definiert den qualifizierten Anleger neu, führt Schlüsselinformationen für Anleger ein, erhöht Schwellenwerte und stärkt die elektronische Meldungspflicht.
Bundesministerium für Finanzen3/29/2012XXIV
Finanzwesen

Zusammenfassung

Der Entwurf passt mehrere Finanzmarktgesetze an, um EU‑Richtlinien umzusetzen: Er definiert den qualifizierten Anleger neu, führt Schlüsselinformationen für Anleger ein, erhöht Schwellenwerte und stärkt die elektronische Meldungspflicht.

Schwerpunkte

  • Der Begriff des "qualifizierten Anlegers" wird neu definiert und an die MiFID‑Definition angepasst.
  • Neue „Schlüsselinformationen“ werden eingeführt, die dem Anleger eine kurze Beschreibung von Risiken, Kosten, Zulassungskriterien und Zweck des Angebots liefern.
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Schieder Andreas, Mag. - 57

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