<!--[-->Bundesgesetz zur Einrichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und zur Neuregelung von Asyl‑, Fremden‑ und Aufenthaltsrecht<!--]-->
Bundesgesetz zur Einrichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl und zur Neuregelung von Asyl‑, Fremden‑ und Aufenthaltsrecht
Ministerialentwurf vom 10.04.2012

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, regelt dessen Organisation, erweitert Befugnisse der Sicherheitsbehörden, führt eine staatliche Dokumentation zu Herkunftsländern ein und legt neue Kategorien von Aufenthaltstiteln sowie Rechtsberatungsrechte fest. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.
Bundesministerium für Inneres4/11/2012XXIV
ausländischer Staatsangehöriger

Zusammenfassung

Der Entwurf schafft das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, regelt dessen Organisation, erweitert Befugnisse der Sicherheitsbehörden, führt eine staatliche Dokumentation zu Herkunftsländern ein und legt neue Kategorien von Aufenthaltstiteln sowie Rechtsberatungsrechte fest. Das Gesetz tritt am 1. Jänner 2014 in Kraft.

Schwerpunkte

  • Das Gesetz gründet das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl, legt einen Direktor, regionale Direktionen und optionale Außenstellen fest und definiert dessen Aufgaben im Asyl‑ und Fremdenrecht.
  • Eine staatliche Dokumentation über Herkunftsländer wird eingerichtet; ein Beirat berät das Bundesamt bei der Sammlung, Bewertung und Veröffentlichung dieser Informationen.
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Kurz Sebastian

ÖVP


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