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Novelle des Forstgesetzes – Reform der Bringungsgenossenschaften
Ministerialentwurf vom 22.03.2009

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um die Regelungen für Bringungsgenossenschaften zu präzisieren: neue Satzungsinhalte, klarere Organstruktur, transparente Kostenaufteilung und erweiterte Aufsichtsbefugnisse der Behörde.
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft3/23/2009XXIV
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei

Zusammenfassung

Der Entwurf ändert das Forstgesetz, um die Regelungen für Bringungsgenossenschaften zu präzisieren: neue Satzungsinhalte, klarere Organstruktur, transparente Kostenaufteilung und erweiterte Aufsichtsbefugnisse der Behörde.

Schwerpunkte

  • Einige Formulierungen im Gesetz werden angepasst, z. B. wird das Wort „Rück­ewege“ in die Definition von Waldschneisen aufgenommen und grammatische Korrekturen vorgenommen.
  • Der Begriff „natürliche Baumgrenze“ wird zu „natürliche Grenze forstlichen Bewuchses“ geändert, um Missverständnisse bei der Definition der Wald‑Kampfzone zu vermeiden.
Image of politician Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing. © Parlamentsdirektion

Berlakovich Nikolaus, Dipl.-Ing.

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