Novelle der Gewerbeordnung 1994 – EU/EWR‑Anpassungen, Versicherungspflicht und Deregulierungen
Ministerialentwurf vom 18.04.2012Zusammenfassung
Der Entwurf passt die Gewerbeordnung 1994 an EU‑, EWR‑ und Schweizer Abkommen an, führt eine Pflichtversicherung für Baumeister ein, erleichtert die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und modernisiert Meldungs‑ und Kundmachungsregeln.Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend4/19/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Der Entwurf passt die Gewerbeordnung 1994 an EU‑, EWR‑ und Schweizer Abkommen an, führt eine Pflichtversicherung für Baumeister ein, erleichtert die Anerkennung ausländischer Qualifikationen und modernisiert Meldungs‑ und Kundmachungsregeln.Schwerpunkte
- Die Voraussetzungen für die Ausübung bestimmter Gewerbe gelten nun auch, wenn natürliche Personen Schweizer Staatsbürger mit Wohnsitz in der Schweiz oder einem EWR‑Staat sind und juristische Personen ihren Sitz bzw. ihre Hauptniederlassung dort haben.
- Gewerbeinhaber ohne Wohnsitz im Inland müssen keinen Geschäftsführer bestellen, wenn die Zustellung von Verwaltungsstrafen gesichert ist oder sie Staatsangehörige der Schweiz bzw. eines EWR‑Staats mit Wohnsitz dort sind.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.