Altersadäquater Pflichtschulabschluss für Jugendliche und Erwachsene
Ministerialentwurf vom 01.05.2012Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine altersgerechte Möglichkeit, den Pflichtschulabschluss nachzuholen, indem Personen ab 16 Jahren eine externe Prüfung in mehreren Fachgebieten ablegen können.Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur5/2/2012XXIV
Erwachsenenbildung
Zusammenfassung
Das Gesetz schafft eine altersgerechte Möglichkeit, den Pflichtschulabschluss nachzuholen, indem Personen ab 16 Jahren eine externe Prüfung in mehreren Fachgebieten ablegen können.Schwerpunkte
- Das Gesetz ermöglicht Personen ab dem vollendeten 16. Lebensjahr, die keinen Pflichtschulabschluss besitzen, diesen durch eine spezielle Externistenprüfung zu erwerben.
- Zulassungsvoraussetzung ist das Erreichen des 16. Lebensjahres und das Nichtbestehen der regulären 8. Schulstufe; der Antrag muss bei einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Neuen Mittelschule eingereicht werden.
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