<!--[-->Novelle zum Sprengmittelgesetz 2012 – Anpassung der Kennzeichnungspflicht<!--]-->
Novelle zum Sprengmittelgesetz 2012 – Anpassung der Kennzeichnungspflicht
Ministerialentwurf vom 08.05.2012

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Sprengmittelgesetz 2010, um EU‑Richtlinien zu entsprechen: Es erweitert Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht und regelt, wann Hersteller, Händler und Behörden Kennzeichnungen anbringen müssen.
Bundesministerium für Inneres5/9/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb

Zusammenfassung

Das Gesetz ändert das Sprengmittelgesetz 2010, um EU‑Richtlinien zu entsprechen: Es erweitert Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht und regelt, wann Hersteller, Händler und Behörden Kennzeichnungen anbringen müssen.

Schwerpunkte

  • Bestimmte Sprengmittel – darunter Pulverzündschnüre, unverpackte Sprengmittel in Mischladegeräten und solche, die vor Ort hergestellt werden – sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
  • Hersteller, Verarbeiter, Einführer und alle, die Sprengmittel nach Österreich bringen, müssen auf ihren Produkten eine eindeutige Kennzeichnung anbringen.
Image of politician Kurz Sebastian © Parlamentsdirektion

Kurz Sebastian

ÖVP


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