Novelle zum Sprengmittelgesetz 2012 – Anpassung der Kennzeichnungspflicht
Ministerialentwurf vom 08.05.2012Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Sprengmittelgesetz 2010, um EU‑Richtlinien zu entsprechen: Es erweitert Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht und regelt, wann Hersteller, Händler und Behörden Kennzeichnungen anbringen müssen.Bundesministerium für Inneres5/9/2012XXIV
Handel
Industrie
Unternehmen und Wettbewerb
Zusammenfassung
Das Gesetz ändert das Sprengmittelgesetz 2010, um EU‑Richtlinien zu entsprechen: Es erweitert Ausnahmen von der Kennzeichnungspflicht und regelt, wann Hersteller, Händler und Behörden Kennzeichnungen anbringen müssen.Schwerpunkte
- Bestimmte Sprengmittel – darunter Pulverzündschnüre, unverpackte Sprengmittel in Mischladegeräten und solche, die vor Ort hergestellt werden – sind von der Kennzeichnungspflicht ausgenommen.
- Hersteller, Verarbeiter, Einführer und alle, die Sprengmittel nach Österreich bringen, müssen auf ihren Produkten eine eindeutige Kennzeichnung anbringen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
im Titel verlinkt.