Vereinfachung der UVP‑Verfahren und Erweiterung von Umwelt‑Tatbeständen
Ministerialentwurf vom 28.05.2012Zusammenfassung
Der Entwurf erleichtert UVP‑Verfahren, stärkt das Beschwerderecht von Umweltorganisationen und erweitert den Anhang um neue Tatbestände für Fracking, Wind‑ und Wasserkraft sowie Industrie‑/Gewerbeparks. Gleichzeitig wird das Luftfahrtgesetz hinsichtlich Enteignungen angepasst.Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft5/29/2012XXIV
Umwelt
Zusammenfassung
Der Entwurf erleichtert UVP‑Verfahren, stärkt das Beschwerderecht von Umweltorganisationen und erweitert den Anhang um neue Tatbestände für Fracking, Wind‑ und Wasserkraft sowie Industrie‑/Gewerbeparks. Gleichzeitig wird das Luftfahrtgesetz hinsichtlich Enteignungen angepasst.Schwerpunkte
- Ein freiwilliges UVP‑Verfahren wird eingeführt – die Einzelfallprüfung entfällt, wenn der Projektwerber/die Projektwerberin selbst eine UVP beantragt.
- Anerkannten Umweltorganisationen erhalten ein Überprüfungsrecht: Sie können binnen vier Wochen nach Veröffentlichung einer negativen Feststellungsentscheidung beim Umweltsenat die Einhaltung der UVP‑Pflicht prüfen lassen.
Diese Rohdaten werden von dem Open-Data Angebot des Österreichischen Parlaments bereitgestellt und sind nach CC-BY 4.0 lizenziert. Der zugehörige Eintrag auf der Parlamentsseite ist bei der Somes-Detailseite
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